Codex für Naturheiltherapeuten des VNKÖ
Verband der Naturheilkunde Österreichs — als Verbandsmitglied verpflichte ich mich diesem Codex.
Präambel
Der Codex für Naturheiltherapeuten definiert das ethische Selbstverständnis, die beruflichen Grundsätze sowie die Verantwortung der im Verband organisierten Naturheiltherapeuten. Er dient dem Schutz der Klientinnen und Klienten, der Qualitätssicherung naturheilkundlicher Tätigkeiten sowie der klaren und transparenten Abgrenzung zur ärztlichen Medizin.
Die nachfolgenden Grundsätze sind für alle Mitglieder verbindlich.
Grundhaltung und Zielsetzung
Naturheiltherapeuten handeln zum Wohle des Menschen auf der Grundlage von Achtung, Wertschätzung, Verantwortungsbewusstsein und Integrität.
Ziel der naturheiltherapeutischen Tätigkeit ist die Förderung der Selbstregulation, der Selbstheilungskräfte sowie der ganzheitlichen Gesundheitskompetenz des Menschen.
Selbstverständnis der Tätigkeit
Die Tätigkeit des Naturheiltherapeuten ist eine beratende, begleitende und unterweisende Tätigkeit. Es werden ausdrücklich keine Diagnosen, Therapien oder Behandlungen im medizinisch-wissenschaftlichen Sinne durchgeführt.
Die naturheiltherapeutische Unterstützung dient der Wiederentdeckung, Wiedererlangung und Stärkung einer gesunden Regulationsfähigkeit im weitesten Sinne sowie der Aktivierung der körpereigenen Selbstheilungskräfte.
Abgrenzung zur ärztlichen Medizin
Die naturheiltherapeutische Analyse, Beratung und Anwendung ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung und will diese nicht ersetzen.
- Eine laufende ärztliche Behandlung darf nicht unterbrochen oder abgebrochen werden.
- Eine notwendige ärztliche Abklärung oder Behandlung darf nicht verzögert, hinausgeschoben oder unterlassen werden.
- Ärztlich verordnete Medikamente dürfen nicht eigenmächtig abgesetzt oder verändert werden.
Die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsberufen wird ausdrücklich als wichtig und sinnvoll erachtet, sofern dies dem Wohl der Klientinnen und Klienten dient.
Keine Heilversprechen
Naturheiltherapeuten geben grundsätzlich keine Heilversprechen ab. Es werden keine Garantien hinsichtlich Heilung, Linderung oder Erfolg abgegeben. Aussagen erfolgen stets sachlich, verantwortungsvoll und im Rahmen der individuellen Möglichkeiten.
Fachliche Kompetenz und Qualitätssicherung
Naturheiltherapeuten üben ihre Tätigkeit ausschließlich innerhalb ihrer fachlichen Qualifikation und Kompetenz aus. Sie verpflichten sich zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung sowie zur Einhaltung der verbandlichen Qualitätsstandards.
Grenzen der eigenen Tätigkeit werden erkannt und bei Bedarf erfolgt eine Weiterempfehlung an geeignete medizinische oder therapeutische Fachstellen.
Ethik, Integrität und Verantwortung
Naturheiltherapeuten handeln nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Angst, Druck, Abhängigkeit oder Irreführung sind unzulässig.
- Die Würde, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Klientinnen und Klienten sind jederzeit zu wahren.
- Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über das Wohl des Menschen gestellt werden.
Schweigepflicht und Datenschutz
Naturheiltherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Alle persönlichen, gesundheitlichen und privaten Informationen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet oder weitergegeben.
Kollegialität und Zusammenarbeit
Naturheiltherapeuten pflegen einen respektvollen, sachlichen und kooperativen Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe. Abwertungen, Diffamierungen oder ideologische Abgrenzungen gegenüber der Schulmedizin oder anderen Therapieformen widersprechen diesem Codex.
Verpflichtung
Mit dem Beitritt zum Verband erkennen die Mitglieder diesen Codex als verbindlich an und verpflichten sich, ihre naturheiltherapeutische Tätigkeit entsprechend diesen Grundsätzen auszuüben. Verstöße gegen diesen Codex können verbandsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.